Rechtliche Hinweise - Bau & Immobilien Service

Bau & Immobilien Service
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Rechtliche Hinweise

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Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, also mit dem Tag der von uns Ihnen zugestellten Objektinformationen in Form eines Exposes, einer Objektbesichtigung, der Bekanntgabe des Eigentümers oder der Objektadresse.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bau & Immobilien Service Plauen / Hofer Str. 32 / 08527 Plauen / E-Mail: bis-plauen@t-online.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (ein mit Briefdienst oder E-Mail o.a. versandte Erklärung) über Ihren Entschluss, einen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist nachweislich absenden.
Folgen des Widerrufes:
Wenn Sie einen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Verbraucherinformation:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach VSBG besteht keine Verpflichtung.
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., 77694 Kehl, Straßburger Str.8

Hinweise zum Geldwäschegesetz:
Das Geldwäschegesetz soll dabei helfen, kriminelle Strukturen und Terrorismus zu bekämpfen. Weil Immobiliengeschäfte grundsätzlich für Geldwäsche missbraucht werden können, verpflichtet der Staat Makler zur Mithilfe...
Außerdem müssen sie die Identität ihrer Kunden feststellen und Geldwäsche-Verdachtsfälle umgehend den Behörden melden. Verstoßen Makler gegen diese Pflichten, drohen hohe Bußgelder... Immobilienmakler müssen gemäß Geldwäschegesetz immer seine Identität prüfen...
Drogen- und Menschenhandel, Auftragsmord, Terrorismus und die damit verbundene Geldwäsche...Zwar unterstellt die Bundesregierung Maklern nicht, sie könnten sich an Geldwäsche beteiligen. Sie sieht aber die Gefahr, dass Maklerkunden mit Hilfe von Immobiliengeschäften Schwarzgeld waschen könnten. Deshalb verpflichtet die Bundesregierung Immobilienprofis über das Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 10) zur Mitarbeit bei der Verbrechensbekämpfung:
Sie müssen ihre Mitarbeiter überprüfen und schulen sowie die Identität ihrer Kunden dokumentieren und den Behörden im Verdachtsfall Auskunft geben. Diese Kundenüberprüfung gilt allerdings nur bei Veräußerungsgeschäften ...
Das Geldwäschegesetz legt Maklern ... auch externe Pflichten auf. Sie müssen ... auch Kunden überprüfen... Sämtliche Dokumente, die die Erfüllung der Maklerpflichten zum Geldwäschegesetz belegen, müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Dazu gehören zum Beispiel Belege..., als auch Kopien von der Identitätsfeststellung von Kunden.
Externe Sicherungsmaßnahmen: Neben den internen Maßnahmen gibt es auch kundenspezifische Sorgfaltspflichten, die der Makler in Hinblick auf das Geldwäschegesetz erfüllen muss. So ist der Immobilienmakler verpflichtet, die Identität seiner Kunden festzustellen, mit denen er eine Geschäftsbeziehung eingehen will.
Das gilt sowohl für Käufer als auch Verkäufer. Identifiziert werden müssen übrigens nicht nur die Verkäufer und Kaufinteressenten selbst, sondern auch Personen, die diese vertreten.
Bei natürlichen Personen sollte der Kunde geeignete Dokumente, also zum Beispiel einen Personalausweis oder einen Pass, vorlegen können. Die im Ausweis enthaltenen Daten wie Name, Anschrift, Ausweisnummer, Geburtsname und -datum, Nationalität sowie die ausstellende Behörde muss der Makler dokumentieren....
Der Datenschutz muss gewährt sein. Die Kopie hat nur in den Akten etwas zu suchen, die Daten dürfen nicht an Dritte (mit Ausnahme der anfordernden Strafverfolgungsbehörden) weitergegeben werden.
Bei juristischen Personen, also Unternehmen, die keine Personengesellschaften sind, gestaltet sich die Überprüfung und Dokumentation gegebenenfalls etwas komplexer. Hier müssen Sitz und Anschrift der Gesellschaft, die Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder deren gesetzliche Vertreter erfasst werden.
Sofern Personen oder auch Unternehmen mehr als 25 Prozent Anteil an dem Unternehmen, das das Immobiliengeschäft tätigen will, halten, müssen auch diese sogenannten wirtschaftlichen Berechtigten erfasst werden. Zur Dokumentation sollte eine Kopie des Handelsregisterauszugs angefertigt werden. Gegebenenfalls ist auch eine Gesellschafterliste notwendig, insbesondere dann, wenn die Gesellschafterstruktur aus vielen Mitgliedern besteht und unübersichtlich ist...
Eine Identitätsprüfung muss spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses des Maklervertrags erfolgen. In der Praxis werde das Gesetz aber so ausgelegt, dass die Überprüfung erst dann abgeschlossen sein muss, wenn der Makler dem Kunden die Kontaktaufnahme zum Eigentümer ermöglicht hat oder eine Besichtigung ermöglicht. IVD-Sprecher … weist in diesem Zusammenhang auf einen missverständlich formulierten Auslegungshinweis des bayerischen Innenministeriums hin. Dieser könnte so verstanden werden, dass die Identifikation grundsätzlich schon vor dem Besichtigungstermin stattgefunden haben muss. „Das ist so nicht ganz richtig“, betont der IVD-Fachmann. Entscheidend ist die Frage, ob ein Makler ein Veräußerungsgeschäft ermöglicht – auch ohne fortan an dem Geschäft beteiligt zu sein. Das ist bereits dann der Fall, wenn ein potenzieller Käufer Name und Adresse des Verkäufers erfährt. Soll eine vom Eigentümer selbst bewohnte Immobilie veräußert werden, muss der Makler schon vor der Nennung der Objektadresse und dem Besichtigungstermin die Identität des Kaufinteressenten feststellen, da Letzterer mit der Kenntnis der Adresse gleichzeitig auch den Eigentümer kennt....
Sobald ein Maklervertrag geschlossen wird oder ein Verkäufer dem Makler einen Alleinauftrag erteilt, muss die Identitätsfeststellung stattfinden.
Hat der Immobilienmakler den Verdacht, dass irgendetwas „faul“ ist an seinem Kunden, muss er von sich aus tätig werden: Er muss eine Geldwäscheverdachtsmeldung beim Landes- und Bundeskriminalamt machen. Ein Verdachtsfall liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde ein offensichtlich wirtschaftlich unsinniges Geschäft tätigen will. Ein solcher Verdacht kann zum Beispiel gegeben sein, wenn der Interessent bereit ist, einen viel höheren als den marktüblichen Preis zu zahlen, der Kunde die Maklerprovision oder Teile des Kaufpreises als Vorschuss bar zahlen will, der Kunde auf einer Unterbeurkundung besteht. Das bedeutet, dass der Kunde wünscht, dass im Notarvertrag ein niedrigerer als der vereinbarte Kaufpreis stehen soll und der restliche Teil unter der Hand bar an den Verkäufer übergeben werden soll, der Kunde keinen Kapital- oder Finanzierungsnachweis erbringen will, ein Kapital- oder Finanzierungsnachweis von einer Bank aus einem Steuerparadies stammt, der Kunde offensichtlich nur als Strohmann für einen unbekannten Dritten agiert, der Kunde ohne nachvollziehbare Begründung keinen Ausweis oder Pass vorlegen will oder sonst seine Identität verschleiern will.
Das gilt insbesondere auch, wenn der Kunde auf Anonymität pocht, das angestrebte Geschäft nicht mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden in Einklang zu bringen ist, etwa weil der Kaufpreis nicht mit dem angegebenen Beruf und dem Einkommen in Einklang zu bringen ist, der Kunde eine Wohnimmobilie in Deutschland erwerben will, die typischerweise ein Eigennutzerobjekt ist, ohne in der Bundesrepublik einen festen Wohnsitz anzustreben.
Die für viele Branchen im Geldwäschegesetz festgelegte Transaktionsgrenze in Höhe von 15.000 Euro greift bei Maklertätigkeiten nicht...
Das bedeutet: Selbst wenn nur ein Tiefgaragenstellplatz für 12.000 Euro verkauft werden soll, müssen Makler bei Veräußerungsgeschäften den Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes zwingend nachkommen.
Verstößt ein Immobilienmakler gegen die Sorgfalts- und Dokumentationspflichten des Geldwäschegesetzes, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden kann (GwG, § 17, Abs. 2). IVD-Sprecher Koch warnt, dass Verstöße auch das Strafrecht tangieren können, etwa dann, wenn ein Makler durch sein Handeln als Helfer des Geldwäschers fungiert oder wenn er die Möglichkeit sieht, dass Geld gewaschen werden soll und er dies billigend hinnimmt.
Quelle : immowelt.de, geändert und verkürzt durch den Anbieter :
Bau & Immobilien Service Plauen, 08527 Plauen, Hofer Str. 32
Die vollständige Version kann beim Anbieter angefordert werden.
Im Internet ist dies einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/GwG.pdf

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Angebote sind ausschließlich für den jeweiligen Interessenten bestimmt. Weitergabe an Dritte verpflichtet zu Schadenersatz in Höhe der Maklerprovision (Courtage), wie im Exposé aufgeführt, wenn ein Vertragsabschluss zustande kommt.
Alle Objektangaben basieren auf Informationen, die uns seitens Dritter zur Verfügung gestellt wurden. Der Bau & Immobilien Service übernimmt trotz sorgfältiger Prüfung hierfür keine Gewähr.
Alle Angaben im Exposé wurden nach bestem Wissen erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Das Exposé ist als unverbindliche Information zu verstehen und kann nicht als Rechtsgrundlage herangezogen werden. Rechtsverbindlich ist nur der notariell abgeschlossene Kaufvertrag oder ein Mietvertrag, welcher vom Vermieter gegengezeichnet ist.
Angebote erfolgen freibleibend, eine Zwischenverwertung bleibt vorbehalten.
Bei Zustandekommen eines Kauf- oder Mietvertrages oder eines gleichgestellten Vertrages, ist die im Angebot/ Exposé genannte Maklerprovision (Courtage) bezogen auf den Gesamtpreis oder die genannte pauschale Maklerprovision (Courtage) bei Vertragsabschluss fällig.
Kommt statt des Kaufs eine Vermietung oder Verpachtung zustande, so sind bei Vertragsabschluss als Maklerprovision (Courtage) 7,14 Monatsmieten der Miet- oder Pachtsumme incl. der gesetzlichen MwSt. fällig, wenn Bau & Immobilien Service Plauen den Interessenten das Objekt angeboten hat.
Bau & Immobilien Service Plauen ist berechtigt für Verkäufer und Käufer bzw. Vermieter und Mieter provisionspflichtig tätig sein.
Bei direkten Vertragsverhandlungen mit dem Eigentümer der jeweiligen Immobilie hat der Interessent stets auf uns Bezug zu nehmen.
Kommt ein Vertragsabschluss über des von uns angebotenen Objektes zustande, so ist der Interessent verpflichtet, uns dies ohne Verzug mitzuteilen. Der Anspruch auf die Maklerprovision (Courtage) besteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch diesen Vertrag erreicht wird.
Sollte das durch uns angebotene Objekt bereits bekannt sein, so ist der Interessent verpflichtet uns dies ohne Verzug und mit Offenlegung der Informationsquelle mitzuteilen.
Sollte ein bereits von uns angebotenes Objekt danach direkt oder über Dritte angeboten werden, ist der Interessent verpflichtet, dem Anbieter gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis bekannt zu machen und das Angebot abzulehnen.
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn von einem Angebot von Bau & Immobilien Service Plauen Gebrauch gemacht wird, also wenn sich der Interessent mit uns oder dem Eigentümer direkt in Verbindung setzt, ein Angebotsobjekt besichtigt oder das Exposé/ Angebot an Dritte weiterreicht.
Die vorstehenden Bedingungen gelten für alle, auch für mündliche Angebote.  Eine Unwirksamkeit von Einzelbestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht.
Wir führen grundsätzlich keine Rechts- oder Steuerberatung durch.

Hinweise zum Maklervertrag
Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.  Die Daten werden von uns nur zur Bearbeitung Ihres Anliegens gespeichert und auf Anfrage - entsprechend den gesetzlichen Vorschriften -  nur an zuständige Behörden weitergegeben.
Ein Maklervertrag kommt auf Grundlage Ihrer Anfrage zustande, wenn wir Ihnen Objekt- und Adressdaten zur Verfügung stellen (z.B. Zusendung eines Exposés), Sie das Objekt besichtigen, von diesem Angebot Gebrauch machen, Sie sich mit uns oder dem Eigentümer direkt in Verbindung setzen oder das Exposé an Dritte weiterreichen.
Die angegebene Maklerprovision/ Courtage wird nur fällig, wenn ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande kommt.
Unsere Angaben beruhen auf uns erteilten Informationen oder Unterlagen seitens Dritter. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Haftung und Gewähr.
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlicher für die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist: Bau & Immobilien Service Knornschild, 08527 Plauen, Hofer Str. 32, Frau Yvonne Knornschid
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung
Wir erheben folgende Daten:
x Anrede, Vorname, Nachname
x E-Mail-Adresse,
x Anschrift,
x Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
x Suchkriterien
Wir erheben Ihre Daten zum Zweck:
x Ihres Anliegens, einer Vertragsvorbereitung oder einer Vertragsdurchführung
x der Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten
x der Direktwerbung, zum Beispiel durch Zusendung aktueller Angebote
x Terminvereinbarungen
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung einer Anfrage oder eines Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.
x Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten Ihre Einwilligung eingeholt haben, dient Art. 6 Absatz. 1 lit. a EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage. Ihre Einwilligung gilt als erteilt, wenn Sie nicht innerhalb von fünf Werktagen dem widersprechen.
x Rechtsgrundlage für Direktwerbung infolge des Verkaufs unserer Objekte oder unserer  Dienstleistungen ist § 7 Abs. 3 UWG.
3. Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Empfänger der Daten sind öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden), interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Bankinstitute/Zahlungsdienstleister, Notare, Vermieter, Rechnungswesen, Kundenservice, Marketing, Vertrieb), Vertragspartner, Geschäftspartner, soweit es die gesetzlichen Bestimmungen fordern bzw. zulassen.
4. Ihre Rechte
Sie haben das Recht:
gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Firmensitzes wenden.
5. Routinemäßige Löschung und Sperrung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogene nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
6. Widerspruchs- und Widerrufsrecht, Auskunfts- Löschungs- und Berichtigungsbegehren
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen und Ihre personenbezogenen Daten löschen bzw. abändern zu lassen. Sind die Daten zur Erfüllung des Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, ist eine vorzeitige Löschung der Daten nur möglich, soweit nicht vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen einer Löschung entgegenstehen.
Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsbegehren sowie der Widerruf bzw. der Widerspruch bezüglich der weitergehenden Nutzung der Daten eventuell an uns erteilter Einwilligungen oder ein Widerspruch können wie folgt formlos erklärt werden:
per Post: Bau & Immobilien Service Knornschild, 08527 Plauen, Hofer Str. 32
per Telefax: 03222 500 4670  oder per E-Mail: bis-plauen@t-online.de
Unverbindlicher Link zum Gesetz: https://dsgvo-gesetz.de/
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Bau & Immobilien Service Knornschild/ 08527 Plauen, Hofer Str. 32
Tel.: 03741/ 220 990 und 0172 37 62 904/ E- Mail : bis-plauen@t-online.de/ Fax : 03222 500 4670
Gerichtsstand: 08523 Plauen, Die Verfahrenssprache ist DEUTSCH.
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Rechtliche Hinweise sind zum Beispiel zu finden unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/
https://dsgvo-gesetz.de/

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Die Gesetze können auch bei uns im Büro eingesehen werden.

Für weitere Fragen und Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
                      Bau & Immobilien Service
08527 Plauen, Hofer Str. 32, Tel.: 03741/ 220990 und 0172/ 3762 904, E- Mail : bis@bis-plauen.de
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